🟣Polowanie na Czarownice

Hexenjagd

Die Hexenverfolgungen (15. bis 18. Jahrhundert) waren eine Zeit intensiver Verfolgung von vermeintlichen Hexen in Europa und Nordamerika.> Das mittelalterliche Europa glaubte an Magie und Hexen (Hexerei als Häresie). Papst Innozenz VIII. bestätigte 1484 die Existenz von Hexen (Bulle „Summis desiderantes affectibus“) und ermächtigte Inquisitoren zur Verfolgung. Der „Hexenhammer“ (*Malleus Maleficarum*, Kramer/Sprenger, 1486) diente als Handbuch für Hexenjäger.> Zahlreiche Hexenprozesse fanden in Deutschland, der Schweiz, Frankreich, England und Schottland statt (Folter, Geständnisse). Anklagen: Pakt mit dem Teufel, Flüche, Krankheiten, Naturkatastrophen. Geschätzte Opferzahl: 40.000 – 60.000.

Berühmt ist der Hexenprozess von Salem (1692, koloniales Amerika). In Salem (Massachusetts) zeigten junge Mädchen ungewöhnliches Verhalten, das als Hexerei interpretiert wurde. Folgen: Hinrichtungen (14 Frauen, 5 Männer, 2 Hunde), Inhaftierungen, Folter.> Im 18. Jahrhundert nahmen die Hexenverfolgungen ab (Wissenschaft, Aufklärung). Die Existenz von Hexen und die Verfolgungsmethoden wurden hinterfragt, Rechtsreformen eingeführt.> Die Hexenverfolgungen bleiben ein Symbol für irrationale Ängste, Intoleranz und Ungerechtigkeit – eine Mahnung vor voreiligen Verurteilungen.

Foltermethoden bei Hexenprozessen waren grausam und vielfältig:

Spreizen (Hände auf dem Rücken verbunden, über Balken gezogen/gedehnt).

Brandmalerei (Achseln, intime Stellen, Seiten; Alkohol, Schwefel).

Spanische Stiefel (Metall, Schrauben, zerdrückten Knochen).

Hexenstuhl (Stacheln, Verschlüsse, erhitzter Sitz).

Streckung (Körperdehnung, Gewichte an den Füßen).

Daumenschraube (Eisenplatten, zerdrückten Finger).

Die Folter dauerte eigentlich dreimal eine halbe Stunde, wurde aber oft verlängert – der Teufel helfe der Hexe, hieß es. Viele Überlebende blieben lebenslang verkrüppelt. Männer gaben meist nach der zweiten Runde auf.

Die katholische Kirche und die Hexenprozesse: ein komplexes Verhältnis:

Anfangs: Hexenglaube als Aberglaube verurteilt, Folter abgelehnt.

13./14. Jahrhundert: Hexerei als reales Problem/Häresie, Papst Innozenz IV. (1252): Folter erlaubt.

15. Jahrhundert: Papst Innozenz VIII. („Summis desiderantes affectibus“): Hexerei real, Verfolgung gefordert.

Geistliche: aktive Beteiligung an Prozessen, aber auch Kritik.

Inquisition: Folter angewendet, oft gemäßigter als weltliche Gerichte.

17./18. Jahrhundert: Kritik an Hexenjagd, Beitrag zum Ende der Praxis.

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